Welche Vorsorge kann getroffen werden?



Wer allein stehend ist oder seine Angehörigen entlasten möchte, hat die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten die letzten Dinge eigenverantwortlich zu regeln.

Durch einen individuellen Vorsorgevertrag können Sie dafür Sorge tragen, dass Ihre Bestattung ganz nach Ihren Vorstellungen durchgeführt wird. Ob Sie sich dabei auf einige wesentliche Punkte beschränken (z.B. Bestattungsart und -ort sowie Grabstelle) oder zahlreiche Details festlegen möchten (musikalische Umrahmung, Blumenschmuck, etc.), hängt von Ihren persönlichen Bedürfnissen ab.

Wenn Sie im Rahmen der Vorsorgeregelung die Kostendeckung Ihrer Bestattung sicherstellen möchten, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an:

  • Abschluss einer Sterbegeldversicherung zu günstigen Konditionen im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages zwischen der Nürnberger Lebensversicherung AG und dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.
  • Einzahlung eines verzinslichen Depotbetrages bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG im Verbindung mit einer kostenlosen Mitgliedschaft im Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V.


Übrigens: Seit dem 1.1.2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Es ist daher dringend zu empfehlen, rechtzeitig Eigenvorsorge in einer für Sie geeigneten Weise zu treffen! Wir beraten Sie gerne.


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