Wie kann die Bestattung durchgeführt werden?


 

Die Erdbestattung ist die traditionelle Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg, üblicherweise mit vorhergehender Trauerfeier in einer Friedhofskapelle oder Kirche. Sie kann auch als schlichter Abtrag ohne Feier durchgeführt werden.

Feuerbestattung nennt man die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Asche in einer Urne. Soll eine Trauerfeier stattfinden, wird der Sarg traditions¬gemäß in einer Feierhalle, Kapelle oder Kirche aufgebahrt. Die Urnenbeisetzung erfolgt in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt, meist nur noch im engsten Familienkreis. Seltener wird auch eine so genannte Urnenfeier gewünscht, der sich die Beisetzung unmittelbar anschließt.

Eine Seebestattung ist nur in Verbindung mit einer Feuerbestattung möglich. Nach der Einäscherung wird eine speziell vorgeschriebene Seeurne dem Meer übergeben. Die Angehörigen können entscheiden, ob sie vor der Einäscherung eine Trauerfeier wünschen und/oder an der Beisetzungsfahrt teilnehmen möchten.

Als anonyme Bestattung bezeichnet man die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne in einem anonymen Gemeinschaftsgrabfeld; sie ist nicht rückgängig zu machen. Eine vorhergehende Trauerfeier bietet hier die letzte Möglichkeit, von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen, da die Teilnahme an der Beisetzung nicht gestattet ist.


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